Änderungen an den Anlagebedingungen von Investmentfonds genehmigen lassen


Fachlich freigegeben am

28.11.2023

Anträge / Formulare

Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein 


Gebühr

Verwaltungsgebühr
514 EUR (FIX)

Gebühr wird je Tatbestand erhoben.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen


Bearbeitungsdauer

Die BaFin hat 4 Wochen Zeit, die Änderungsgenehmigung zu erteilen.

Sind die Voraussetzungen für die Genehmigung nicht erfüllt, teilt Ihnen die BaFin innerhalb von 4 Wochen die Gründe mit und fordert fehlende oder geänderte Angaben oder Unterlagen an. Hält die BaFin beide Fristen nicht ein, gilt die Genehmigung automatisch als erteilt.


Verfahrensablauf

Eine Genehmigung für Änderungen an den Anlagebedingungen eines Investmentfonds können Sie online beantragen:


Allgemeine Informationen

Laut gesetzlicher Definition gilt als Investmentvermögen ein Organismus für gemeinsame Kapitalanlagen, der von einer Anzahl von Anlegerinnen und Anlegern Kapital sammelt, um es entlang einer fixen Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anlegerinnen und Anleger zu investieren. Nicht als Investmentvermögen gelten operativ tätige Unternehmen außerhalb des Finanzsektors.

Als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG), Investmentaktiengesellschaft oder offene Investmentkommanditgesellschaft, müssen Sie geänderte Anlagebindungen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigen lassen.

In den Anlagebedingungen sind unter anderem geregelt:

Erst wenn die geänderten Anlagebedingungen von der BaFin genehmigt worden sind, dürfen Sie sie Ihrem Verkaufsprospekt beifügen. Darüber hinaus müssen Sie die Änderungen der Öffentlichkeit in der jeweils geltenden Fassung auf Ihrer Internetseite zugänglich machen. 


Voraussetzungen

Sie können die Genehmigung nur beantragen, wenn es sich bei Ihrer Verwaltungsgesellschaft 


Fristen

Sie müssen keine Fristen beachten.


Rechtsgrundlage

§ 96 II, § 117 V, § 163  KAGB


Erforderliche Unterlagen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Adresse
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn, Stadt
(Anschrift Bonn)
Postanschrift

Postfach:1253
53002 Bonn, Stadt
Adresse
Marie-Curie-Straße 24-28
60439 Frankfurt am Main
(Anschrift Frankfurt am Main)
Postanschrift

Postfach:500154
60306 Frankfurt am Main

(allgemein)

(mit qualifizierter elektronischer Signatur)

(speziell für Bestellanzeigen betreffend Aufsichts- und Verwaltungsratsmitglieder)