Bescheinigung über genehmigte Verwahrstelle für das Grundbuchamt beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

13.10.2023

Gebühr

Gebühr
202 EUR (FIX)


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)


Verfahrensablauf

Die Grundbuchamtbescheinigung können Sie formlos über das MVP Portal beantragen.


Fristen

Die Grundbuchamtbescheinigung muss Ihnen vor Eintragung ins Grundbuch vorliegen.


Allgemeine Informationen

Wenn Sie als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) Immobilien für

erwerben oder veräußern, müssen Sie die zuständige Verwahrstelle in das Grundbuch eintragen lassen beziehungsweise später deren Berechtigung zur Zustimmung zu einer Veräußerung nachweisen.

Um gegenüber dem Grundbuchamt nachweisen zu können, dass die Verwahrstelle von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigt wurde, benötigen Sie eine Grundbuchamtbescheinigung. Diese können Sie bei der BaFin über das Portal der Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) online beantragen.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Adresse
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn, Stadt
(Anschrift Bonn)
Postanschrift

Postfach:1253
53002 Bonn, Stadt
Adresse
Marie-Curie-Straße 24-28
60439 Frankfurt am Main
(Anschrift Frankfurt am Main)
Postanschrift

Postfach:500154
60306 Frankfurt am Main

(allgemein)

(mit qualifizierter elektronischer Signatur)

(speziell für Bestellanzeigen betreffend Aufsichts- und Verwaltungsratsmitglieder)