Neue oder ausscheidende Aufsichtsrats- oder Beiratsmitglieder von Vermögensverwaltungsgesellschaften der BaFin melden


Allgemeine Informationen

Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) in der Rechtsform der

sind verpflichtet, einen Aufsichtsrat zu bilden. Firmieren Sie als Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG), müssen Sie stattdessen einen Beirat bilden.

Wenn Ihre Kapitalverwaltungsgesellschaft Aufsichtsrats- oder Beiratsmitglieder bestellt, müssen Sie dies der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) melden. Auch das Ausscheiden eines Mitglieds müssen Sie melden – und begründen, warum die Person ausgeschieden ist. Die Anzeigepflicht entsteht außerdem,

Sie als Unternehmen müssen diese Meldungen vornehmen, nicht die jeweilige Person.

Sie müssen den Eintritt oder das Ausscheiden eines Aufsichtsrats- oder Beiratsmitglieds nicht melden, wenn es sich um Vertreterinnen und Vertreter der Belegschaft handelt, die nach den Vorschriften der Mitbestimmungsgesetze gewählt werden.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Folgende Formulare müssen Sie über die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) ausfüllen und absenden oder hochladen:

Personenanzeigen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), Formulare für Unternehmen:

Personenanzeigen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), Formulare für Personen:


Gebühren (Kosten)

Es fallen gegebenenfalls Kosten an.

Die Kosten für die erforderlichen Unterlagen müssen Sie selbst übernehmen.


Verfahrensablauf

Als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) können Sie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) online oder per E-Mail über neue bestellte oder ausgeschiedene Aufsichtsrats- oder Beiratsmitglieder informieren.

Wenn Sie den Eintritt oder das Ausscheiden eines Aufsichtsrats- oder Beiratsmitglieds online mitteilen möchten:

Wenn Sie den Eintritt oder das Ausscheiden eines Aufsichtsrats- oder Beiratsmitglieds per E-Mail mitteilen möchten:


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)


Fachlich freigegeben am

22.08.2023

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Adresse
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn, Stadt
(Anschrift Bonn)
Postanschrift

Postfach:1253
53002 Bonn, Stadt
Adresse
Marie-Curie-Straße 24-28
60439 Frankfurt am Main
(Anschrift Frankfurt am Main)
Postanschrift

Postfach:500154
60306 Frankfurt am Main

(allgemein)

(mit qualifizierter elektronischer Signatur)

(speziell für Bestellanzeigen betreffend Aufsichts- und Verwaltungsratsmitglieder)

Verfahrenszulassung Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)