Einen Streit bei der Schlichtungsstelle der BaFin schlichten


Allgemeine Informationen

Verbraucherinnen und Verbraucher können Streitigkeiten mit Unternehmen außergerichtlich klären. Dafür gibt es Streitschlichtungsstellen, bei denen Juristinnen und Juristen sich um eine unabhängige und unparteiische Konfliktlösung bemühen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) betreibt eine solche Streitschlichtungsstelle, die bei Konflikten mit Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen tätig wird. Jedoch ist diese Stelle eine Auffangschlichtungsstelle. Sie wird nur tätig, wenn keine andere anerkannte Schlichtungsstelle für Ihren Fall zuständig ist.


Bevor Sie die Streitschlichtungsstelle der BaFin kontaktieren, prüfen Sie bitte, ob keine der anderen anerkannten Schlichtungsstellen für Ihren Fall zuständig ist. Diese sogenannten Verbraucherschlichtungsstellen sind vom Bundesamt für Justiz (BfJ) anerkannt und arbeiten in einem definierten Zuständigkeitsbereich. Sie finden die Verbraucherschlichtungsstellen zum Thema Finanzen mit den konkreten Zuständigkeiten auf der Internetseite des BfJ.  Den Link zur Seite finden Sie im Bereich “Weiterführende Informationen“.  Wenn keine der Verbraucherschlichtungsstellen für Ihren Fall zuständig ist, können Sie einen Antrag auf Streitschlichtung bei der BaFin stellen.
 


Voraussetzungen

Die Eröffnung des Schlichtungsverfahrens ist nur möglich, wenn


Erforderliche Unterlagen

Legen Sie bitte alle zum Verständnis der Streitigkeit erforderlichen Unterlagen bei, wie zum Beispiel


Gebühren (Kosten)

Bemerkung: Das Schlichtungsverfahren ist für Verbraucherinnen und Verbraucher kostenfrei. Auslagen wie zum Beispiel Porto, Telefongebühren, Kopien oder Anwaltskosten werden aber nicht erstattet. Von den beteiligten Unternehmen erhebt die Schlichtungsstelle grundsätzlich eine Gebühr über EUR 200,00.


Fristen


Bearbeitungsdauer

Sobald der Schlichterin oder dem Schlichter alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, teilt sie oder er dies den Beteiligten mit und erstellt innerhalb von 90 Tagen einen Schlichtungsvorschlag.


Verfahrensablauf

Bevor ein Schlichtungsverfahren eingeleitet wird, müssen Sie einen Antrag bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellen.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)


Fachlich freigegeben am

26.10.2023

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Schlichtungsstelle bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Referat ZR 3
Adresse
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn, Stadt