Beschwerde gegen Unternehmen des Finanzdienstleistungssektors einreichen


Fachlich freigegeben am

09.01.2024

Allgemeine Informationen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist für den Schutz der Gesamtheit der Verbraucherinnen und Verbraucher im Bereich der Finanzdienstleistungen zuständig. Sie können bei der BaFin nur Beschwerden über einen möglichen Missstand in einem Unternehmen des Finanzdienstleistungssektors einbringen, das unter der Aufsicht der BaFin steht. Geld, das Sie zum Beispiel durch Wertpapiergeschäfte verloren haben, kann die BaFin nicht zurückerstatten.
Es hat auch keinen Einfluss auf gesetzliche oder vertragliche Fristen, wie Zahlungs-, Melde- oder Verjährungsfristen, wenn Sie eine Beschwerde einreichen. Damit Ihnen keine Nachteile entstehen, müssen Sie unbedingt selbstständig darauf achten, solche Fristen einzuhalten, und zwar unabhängig von der Prüfung durch die BaFin. In Zweifelsfällen ist es ratsam, dass Sie sich juristisch beraten lassen.

Die BaFin bietet im Streitfall den Beteiligten neben der Beschwerde die Möglichkeit, den Streit außergerichtlich beilzulegen, wenn Ihr Beschwerdefall dafür geeignet ist. 
Unabhängig davon, welche Stelle für die Schlichtung einer konkreten Meinungsverschiedenheit zuständig ist, haben alle Verfahren bestimmte Prinzipien gemeinsam:

Die BaFin ist nicht zuständig für Beschwerden über


Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Verfahrensablauf

Für Beschwerden nach dem Kapitalanlagegesetzbuch können Sie das Online-Beschwerdeformular nutzen. Dafür nutzen Sie den Online-Dienst „Online-Beschwerdeformular der BaFin“.

Beschwerden prüft die BaFin normalerweise in mehreren Schritten:


Rechtsgrundlage

§ 342 KAGB, § 4b FinDAG


Voraussetzungen


Fristen


Erforderliche Unterlagen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

BaFin-Verbrauchertelefon

Barrierefreie Kontaktstellen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Adresse
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn, Stadt
(Anschrift Bonn)
Postanschrift

Postfach:1253
53002 Bonn, Stadt
Adresse
Marie-Curie-Straße 24-28
60439 Frankfurt am Main
(Anschrift Frankfurt am Main)
Postanschrift

Postfach:500154
60306 Frankfurt am Main

(allgemein)

(mit qualifizierter elektronischer Signatur)

(speziell für Bestellanzeigen betreffend Aufsichts- und Verwaltungsratsmitglieder)