Verstöße im Finanzdienstleistungsbereich melden


Allgemeine Informationen

Die Hinweisgeberstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nimmt Hinweise zu tatsächlichen oder möglichen Verstößen gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften entgegen.

Wenn Sie Hinweise zu Verstößen haben, können Sie sich vertraulich an die Hinweisgeberstelle der BaFin wenden oder diese anonym über das elektronische Hinweisgebersystem melden. Dies wird auch als "Whistleblowing" bezeichnet.

Dabei geht es um Verstöße zu den Gebieten, die die BaFin beaufsichtigt. Die BaFin beaufsichtigt neben Banken, Finanzdienstleistern, Zahlungs- und E-Geldinstituten auch private Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds. Zudem ist sie für die Aufsicht über Kapitalverwaltungsgesellschaften und den Wertpapierhandel zuständig. Die BaFin sorgt für die Einhaltung der geltenden Vorgaben zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch die von der BaFin beaufsichtigten Unternehmen.

Die BaFin bittet um Verständnis, dass die Rückmeldung und die Ergebnismitteilung nur solche Informationen enthalten können, die mit den Verschwiegenheits- oder Geheimhaltungspflichten der BaFin vereinbar sind. Auch kann die BaFin Sie nicht bei der Durchsetzung etwaiger individueller Ansprüche unterstützen. Hierfür sind die Zivilgerichte zuständig.

Über eventuelle Ansprüche zwischen Ihrer Arbeitgeberin beziehungsweise Ihrem Arbeitgeber und Ihnen zum Ausgleich von Schäden, die aufgrund der Meldung bei der BaFin entstanden sind, entscheiden ebenfalls die Zivilgerichte. Wenden Sie sich an eine Rechtsanwaltskanzlei Ihrer Wahl oder eine andere zur Rechtsberatung befugte Stelle, wenn Sie Rechtsschutz wegen Benachteiligung suchen.


Voraussetzungen

Sie möchten Hinweise zu Verstößen im Finanzdienstleistungsbereich melden und als Whistleblower geschützt werden.


Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen. Wenn Sie Unterlagen haben, die Hinweise belegen, können Sie diese einreichen.


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Verfahrensablauf

Konkrete Hinweise können Sie der Hinweisgeberstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über die folgenden Kommunikationswege melden:

Die Hinweisgeberstelle der BaFin bearbeitet Ihren Fall in jedem Fall vertraulich. 


Elektronisches Hinweisgebersystem:

Per Post:

Per Onlineformular:

Per Telefon:

Persönlich:


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)


Fachlich freigegeben am

11.12.2024

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - Hinweisgeberstelle
Adresse
Justus-von-Liebig-Straße 28
53121 Bonn, Stadt
Postanschrift
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn, Stadt