Förderung für Projekte zur kulturellen Vermittlung und des Erhalts von Kulturgut beantragen


Allgemeine Informationen

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert Projekte zur kulturellen Vermittlung sowie Sicherung und Erhaltung deutschen Kulturgutes.

Projekte der kulturellen Vermittlung dienen der Pflege und Weitergabe des historischen und landeskundlichen Wissens. Dies erreichen Sie durch kulturelle Begegnungen und Veranstaltungen im In- und Ausland.
Sie können eine Förderung zum Beispiel für folgende Maßnahmen bekommen:

Die Sicherung und Erhaltung deutschen Kulturgutes dient der Bewahrung von Bau- und Kulturdenkmälern sowie sonstiges Kulturgut-Gegenständen. Diese müssen einen Bezug zu Kultur und Geschichte der Deutschen in den jeweiligen Regionen haben.
Sie können insbesondere für folgende Maßnahmen eine Förderung bekommen: 

Keine Förderung bekommen Sie für:

Sie können ausländische Kooperationspartner in Ihr Projekt einbeziehen. Ebenso können Sie Ihr Projekts im Ausland durchführen. Nach dem Abschluss des Projekts müssen Sie nachweisen, wofür Sie die Förderung ausgegeben haben. Dafür müssen Sie alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den Projektkosten zu tun haben. Ihren Antrag reichen Sie bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ein. Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.

Hinweis auf weitere Fördermöglichkeiten:
Für Projekte der kulturellen Vermittlung bestehen weitere Möglichkeiten der Förderung. Die Kulturreferate der Länder fördern Projekte, die auf bestimmte Regionen im östlichen Europa ausgerichtet sind:


Voraussetzungen

Anträge können stellen:

Weitere Voraussetzungen:


Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

Wenn Sie Ihr Projekt abgeschlossen haben, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:


Gebühren (Kosten)

keine


Fristen


Bearbeitungsdauer


Anträge / Formulare

Formulare notwendig: ja 
Online-Verfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
persönliches Erscheinen erforderlich: nein


Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag auf Förderung schriftlich bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) stellen.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien


Fachlich freigegeben am

08.09.2020

Zuständige Stelle(n)

Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa (BKGE)
Adresse
Johann-Justus-Weg 147A
26127 Oldenburg (Oldenburg)

Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa (BKGE)
Adresse
Johann-Justus-Weg 147A
26127 Oldenburg (Oldenburg)

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Referat K 45
Adresse
Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn, Stadt
Postanschrift

Postfach:Postfach 170286
53111 Bonn, Stadt