Förderung für deutsch-polnische Kunst- und Kulturprojekte beantragen


Allgemeine Informationen

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert polnische Kunst und Kultur in Deutschland. Grundlage der Förderung ist die Vereinbarung über gute Nachbarschaft und Freundschaft zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen vom 17. Juni 1991. 

Um eine Förderung zu erhalten, müssen Sie in Deutschland ansässig sein. Das bedeutet, dass Sie in Deutschland steuerpflichtig sind.

Künstlerische oder kulturelle Projekte mit deutsch-polnischem oder polnischem Bezug können gefördert werden, besonders wenn diese 

Sie können prinzipiell eine Förderung für jeden Bereich der Kultur erhalten, zum Beispiel für

Eine Förderung für Ihr Projekt ist ausgeschlossen, wenn das Vorhaben bereits begonnen oder abgeschlossen wurde. 

Fördersumme

Sie können eine Förderung von bis zu 20.000 EUR erhalten. Die Höhe Ihrer Förderung hängt davon ab,

Wenn Sie eine Förderung erhalten und Ihr Projekt abgeschlossen ist, müssen Sie nachweisen, dass Sie die Förderung im Sinne des Projekts verwendet haben. Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten in Verbindung stehen.
 


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie Ihr Projekt abgeschlossen haben, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen

Förderanträge können zweimal im Jahr eingereicht werden: 


Verfahrensablauf

Eine Förderung durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) können Sie schriftlich oder online beantragen. 

Wenn Sie die Projektförderung online beantragen:

Wenn Sie die Projektförderung schriftlich beantragen:

Weitere Verfahrensschritte: 

Wenn Sie Ihr Projekt abgeschlossen haben, müssen Sie beim BVA nachweisen, dass Sie das Geld aus der Förderung für Ihr Projekt ausgegeben haben.
 


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)


Fachlich freigegeben am

11.12.2025

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Referat K 41
Adresse
Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn, Stadt
Postanschrift

Postfach:170286
53111 Bonn, Stadt