Förderung für Modellprojekte zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts beantragen


Allgemeine Informationen

Die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) fördert mit Mitteln des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und der Kulturstiftung der Länder Modellvorhaben zur nachhaltigen Sicherung des schriftlichen Kulturguts in Archiven und Bibliotheken.

Sie können selbst entscheiden, ob Sie im Rahmen des Modellprojekts theoretisches Wissen zur Bestandserhaltung erwerben oder praktische Erfahrungen sammeln wollen.

Sie können eine Förderung von bis zu 30.000 EUR pro Jahr erhalten, wenn:

Keine Förderung bekommen Sie für:

Die Entscheidung für eine Förderung Ihres Projekts erfolgt anhand einer der folgenden Kriterien:

Förderfähige Kosten sind:

Nicht förderfähige Kosten sind:

Nach Bewilligung können Sie die Fördermittel für die entstehenden Kosten gemäß den Angaben im Zuwendungsbescheid bei der KEK anfordern. Die Mittel werden dann noch in der Projektlaufzeit an Sie ausgezahlt, sodass die entstandenen Kosten direkt aus den Fördermitteln beglichen werden können.

Ihren Förderantrag reichen Sie bei der KEK ein.

Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.


Voraussetzungen

Anträge können stellen:

Dazu zählen:

Weitere Voraussetzungen:

Weitere Voraussetzungen für Projekte zur Restaurierung oder Konservierung von schriftlichem Kulturgut:


Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

Für die Annahme des Zuwendungsbescheids müssen Sie einreichen:

Für den Abruf der Fördermittel müssen Sie einreichen:

Wenn Sie Ihre Maßnahme abgeschlossen haben, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Gebühren an. 


Fristen

Antragstellung:

Nachweis über die Verwendung der Mittel:


Anträge / Formulare


Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag auf Förderung online oder schriftlich bei der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) stellen.

Förderung online beantragen:

Förderung schriftlich beantragen:

Hinweis:

Lassen Sie sich durch die KEK beraten, bevor Sie Ihren Antrag stellen. Sie können auch Ihre Fragen hinsichtlich der Finanzierung Ihres Modellprojekts an die KEK stellen.


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)


Fachlich freigegeben am

11.12.2025

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Adresse
Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn, Stadt

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Referat K 43
Adresse
Köthener Straße 2
10963 Berlin, Stadt
(Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Stichwort: Modellprojektförderung zur Erhaltung schriftlichen Kulturguts)

Kulturstiftung der Länder
Adresse
Spandauer Damm 10
14059 Berlin, Stadt
(Kulturstiftung der Länder, Schloss Charlottenburg - Theaterbau)