Staatliche Förderung eines Modellprojekts zum Schutz und zur strukturellen Stärkung journalistischer Arbeit beantragen


Allgemeine Informationen

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert Journalismus strukturell. Dies soll eine unabhängige und kritische Berichterstattung ermöglichen, die für eine Demokratie unerlässlich ist.

In der deutschen Verfassung ist die Pressefreiheit festgelegt, daher werden keine journalistischen Inhalte finanziell gefördert.

Gefördert werden unter anderem

Ihr Projekt sollte weitreichende Auswirkungen über eine Region hinaus haben oder Modellcharakter haben. In Ihrem Antrag müssen Sie darlegen, warum das Projekt durch den Bund und nicht durch ein Land oder eine Kommune gefördert werden sollte.

Sie sind antragsberechtigt für eine Förderung als juristische Person mit Sitz oder einer Niederlassung in Deutschland, die nachweisen kann, dass sie

Der Bundesanteil an der Zuwendung beträgt grundsätzlich bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Mindestantragssumme beträgt grundsätzlich 200.000 EUR. Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen möglich.

Die Kofinanzierung ist möglich sowohl aus Eigenmitteln, Spenden oder Drittmitteln, wie zum Beispiel Zuwendungen von Ländern, Kommunen, Unternehmen.

Die Förderung ist grundsätzlich auch überjährig möglich. Das bedeutet, dass Sie die bewilligten Fördermittel auch über das aktuelle Jahr hinaus nutzen dürfen. Anstatt die gesamte bewilligte Summe auf einmal zu erhalten, können Sie die Mittel auch schrittweise abrufen.

Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.


Voraussetzungen

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

Anträge von natürlichen Personen


Erforderliche Unterlagen

Bei Antragsstellung müssen Sie einreichen:

Bei Mittelabruf müssen Sie einreichen:

Nach Projektabschluss müssen Sie zur Dokumentation einreichen:

inhaltlicher Sachbericht


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen

Für die Antragstellung selbst müssen Sie keine Fristen beachten.

Um die Förderung zu bekommen, dürfen Sie mit Ihrem Vorhaben allerdings erst beginnen, wenn Sie einen Antrag gestellt und einen Zuwendungsbescheid erhalten haben.


Verfahrensablauf

Sie können den Antrag schriftlich per Post stellen. Zur Einhaltung der Frist ist eine Vorabeinreichung der Antragsunterlagen per E-Mail möglich.

Weitere Verfahrensschritte:

Mittelabruf:

Nach Projektabschluss:


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)


Fachlich freigegeben am

11.12.2025

Zuständige Stelle(n)

Bundesverwaltungsamt (BVA), Außenstelle Stuttgart, Referat ZM II 7 "Zuwendungen im Bereich der Kultur"
Adresse
Heilbronner Str. 286
70191 Stuttgart, Landeshauptstadt

Bundesverwaltungsamt (BVA) - Referat ZM II 7 "Zuwendungen im Bereich der Kultur"
Adresse
Heilbronner Straße 286
70191 Stuttgart, Landeshauptstadt

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Referat K32 - Grundsatzfragen Medien; Medienkompetenz
Adresse
Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn, Stadt
Postanschrift

Postfach:170286
53028 Bonn, Stadt