Förderung aus dem Denkmalpflegeprogramm „National wertvolle Kulturdenkmäler“ beantragen


Allgemeine Informationen

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert Maßnahmen zum Denkmalschutz und Denkmalpflege. Eine wichtige Säule der Denkmalförderung ist das Denkmalpflegeprogramm „National wertvolle Kulturdenkmäler“. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) entscheidet jährlich über die Auswahl der Objekte und die Höhe der Förderung.
Sie können eine Förderung für folgende Maßnahmen bekommen:

Kulturdenkmäler sind national wertvoll, wenn sich in ihnen beispielhaft

Keine Förderung bekommen Sie für:

Förderfähige Kosten sind:

Sie müssen nachweisen, dass Sie die Förderung für den Erhalt eines Kulturdenkmals ausgegeben haben. Dazu müssen Sie unter anderem alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben. Ihren Antrag reichen Sie beim Referat Referat ZM I 6 (Zuwendungen im Bereich BKM) beim Bundesverwaltungsamt (BVA) ein. Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.

Hinweis auf weitere Fördermöglichkeiten der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM):
Über die Denkmalschutz-Sonderprogramme der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) können Sie weitere Förderungen bekommen.


Voraussetzungen

Anträge können stellen:

Weitere Voraussetzungen:


Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

Wenn Sie Ihre Maßnahme abgeschlossen haben, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:


Gebühren (Kosten)

keine


Fristen


Bearbeitungsdauer


Anträge / Formulare


Verfahrensablauf

Lassen Sie sich von den jeweils zuständigen Landesdenkmalämtern über die Fördermöglichkeiten und Voraussetzungen beraten.
Sie müssen den Antrag auf Förderung schriftlich beim Bundesverwaltungsamt (BVA) stellen.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)


Fachlich freigegeben am

22.02.2024

Zuständige Stelle(n)

Bundesverwaltungsamt (BVA), Außenstelle Stuttgart, Referat ZM I 6 (Zuwendungen im Bereich BKM)
Postanschrift

Postfach:10 52 61
70173 Stuttgart, Landeshauptstadt

Bundesverwaltungsamt (BVA), Außenstelle Stuttgart, Referat ZM I 6 (Zuwendungen im Bereich BKM)
Postanschrift

Postfach:10 52 61
70173 Stuttgart, Landeshauptstadt

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Referat K 54 (Denkmalschutz und Weltkulturerbe)
Adresse
Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn, Stadt
Postanschrift

Postfach:170286
53111 Bonn, Stadt