Fördermittel für die Entwicklung eines Drehbuchs eines programmfüllenden Spielfilms erhalten


Allgemeine Informationen

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergibt Fördermittel an Autorinnen und Autoren zur Entwicklung eines deutschsprachigen Drehbuchs für einen programmfüllenden Spielfilm mit mindestens 79 Minuten Länge.

Sie können eine Förderung als Zuschuss von bis zu 30.000 EUR erhalten, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 50.000 EUR.

Die Förderung besteht aus zwei Teilen:

Sie beantragen stets die volle Fördersumme in Höhe von 30.000 EUR.

Die Fortentwicklungsförderung können Sie nur erhalten, wenn Sie nachweisen, dass ein Hersteller

Wenn Sie mit der Entwicklung Ihres Drehbuchs beginnen, müssen Sie mit einer von dem BKM beauftragten Autorenberatungsstelle zusammenarbeiten, dem Drama Department. Das Drama Department kann der BKM in Absprache mit Ihnen begleitende Fördermaßnahmen empfehlen, die das Drehbuch verbessern können.

Wenn Ihr Projekt in einer früheren Jurysitzung nicht berücksichtigt wurde, können Sie es einmalig neu einreichen, müssen es dann aber in wesentlichen Punkten verändern. Legen Sie in einer separaten Anlage detailliert dar, welche Veränderungen am Projekt und Stoff Sie vorgenommen haben. Eine Veränderung ist nicht nötig, wenn formale Gründe für die Absage maßgebend waren, die nicht mehr bestehen.

Den Förderantrag können Sie online bei dem BKM stellen. In der Regel gibt es 3 Einreichfristen pro Jahr. Die Fristen und Termine werden auf der Internetseite des BKM veröffentlicht.


Voraussetzungen

Ihr Projekt muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen:


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Sie haben keine Kosten zu tragen.


Fristen

Sie müssen den Antrag vor Beginn Ihres Projekts stellen.

In der Regel gibt es 3 Einreichungsfristen pro Jahr. Die aktuellen Termine können Sie der Internetseite des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) entnehmen.  


Bearbeitungsdauer

Sie Bearbeitungsdauer zwischen Antragstellung und Förderentscheidung beträgt in etwa 8 bis 9 Wochen.

Zuständige Stelle

Ansprechpartner für inhaltliche Fragen zum Verfahren und zur Antragstellung:

Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Referat K 35
Potsdamer Platz 1
10785 Berlin

E-Mail: k35@bkm.bund.de

Drehbuchförderung Spielfilm
Stefanie Hasler
Telefon: 030 1868143117
Telefax: 030 18681543117
E-Mail: stefanie.hasler@bkm.bund.de

Postadresse zum Einreichen von Anträgen:

Bundesarchiv
Referat FA 1 - Filmförderung
Finckensteinallee 63
12205 Berlin

Zusätzliche E-Mail-Adresse zum Einreichen von Anträgen: drehbuch@bkm.bund.de


Anträge / Formulare


Verfahrensablauf

Ihren Förderantrag müssen Sie online bei dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) stellen:

Weitere Verfahrensschritte:


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 


Rechtsgrundlage

§§ 6 bis 8 Richtlinie für die kulturelle Filmförderung (FFR) des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)


Fachlich freigegeben durch

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)


Fachlich freigegeben am

11.12.2025

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) - Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) - Drehbuchentwicklungsförderung, Referat K 35
Adresse
Potsdamer Platz 1
10785 Berlin, Stadt