Förderung Stoffentwicklung für programmfüllende Dokumentarfilme beantragen


Allgemeine Informationen

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert Entwicklungen von produktionsreifen projektgerechten Beschreibungen für dokumentarische Filmvorhaben mit bis zu 20.000 EUR.

Als Regisseurin oder Regisseur von Kino-Dokumentarfilmen soll Ihnen die Förderung helfen, Ihre Stoffe besser ausarbeiten und entwickeln zu können. Außerdem dient sie dazu, Finanzierungs- und Produktionspartner zur weiteren Projektentwicklung und späteren Realisierung Ihres Filmvorhabens zu gewinnen.

Im Fokus der Förderung stehen anspruchsvolle Kinoprojekte mit innovativem und individuellem Ansatz zur Umsetzung.

Ihren Antrag reichen Sie bei dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ein. Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.

Keine Förderung bekommen Sie:

Förderfähige Kosten sind:

Nach Abschluss des Projekts müssen Sie nachweisen, wofür Sie die Fördermittel ausgegeben haben. Dafür müssen Sie alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den Projektkosten zu tun haben.

Wenn Sie eine Förderung erhalten, müssen Sie die BKM über Ihren Produktionsprozess auf dem Laufenden halten.

Über die verschiedenen Filmförderungen durch die BKM können Sie weitere Gelder für Filmprojekte erhalten.


Voraussetzungen

Anträge stellen können:

weitere Voraussetzungen:

Oder

Wenn Sie das Projekt selbst finanzieren, benötigen Sie keine Produktionsfirma. In dem Fall ist eine unabhängige Dramaturgin oder ein unabhängiger Dramaturg erforderlich, die oder der Ihr Projekt unterstützt. Dies müssen Sie mit einer entsprechenden Absichtserklärung belegen.


Erforderliche Unterlagen

Bei Antragstellung einreichen:


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen

In der Regel gibt es 3 Einreichungsfristen pro Jahr. Die aktuellen Termine können Sie der Internetseite des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) entnehmen.

Antragstellung:

Nachweis über Verwendung der Mittel:


Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag auf Förderung online bei dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) stellen:

Weitere Verfahrensschritte:


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)


Fachlich freigegeben am

11.12.2025

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) – Referat K 35 - Stoffentwicklung programmfüllende Dokumentarfilme
Adresse
Potsdamer Platz 1
10785 Berlin, Stadt