Filmförderung des Bundes für den Verleih von Kinofilmen beantragen


Allgemeine Informationen

Als gewerblicher Filmverleih können Sie Filmfördermittel des Bundes beantragen, wenn Sie einen künstlerisch anspruchsvollen Film verleihen. Die Förderung wird von dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergeben.

Sie können eine Förderung als Zuschuss von bis zu 100.000 EUR für Ihren Film erhalten.

Damit der Verleih gefördert werden kann, muss der Film insbesondere überwiegend deutsch finanziert worden sein.


Voraussetzungen

Um einen Antrag stellen zu können, müssen Sie

eine Niederlassung in Deutschland bei Wohn- oder Geschäftssitz in einem anderen EU-Land, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz haben.


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen

Die Einreichfristen sind auf der Internetseite des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) unter der Rubrik Termine veröffentlicht.


Bearbeitungsdauer

Ungefähr 12 Wochen nach der Jurysitzung erfolgt die Ausstellung des Zuwendungsbescheides durch die Filmförderungsanstalt. Die Dauer der Bearbeitung variiert je nach Vollständigkeit der Unterlagen.


Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag auf Verleihförderung online bei dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) stellen.

Förderung online beantragen:

Weitere Verfahrensschritte:

Bei Bewilligung: nach der ersten öffentlichen Aufführung des Films müssen Sie eine Kopie an das Bundesarchiv schicken, sofern dieser Verpflichtung nicht schon anderweitig nachgekommen wurde.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)


Fachlich freigegeben am

11.12.2025

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) - K 35 - Verleihförderung
Postanschrift
Potsdamer Platz 1
10785 Berlin, Stadt