Grundausbildung für Menschen mit hochgradigen Seh- oder Hörbehinderungen beantragen


Allgemeine Informationen

Damit Sie sich mit einer hochgradigen Sehbehinderung oder Hörbehinderung im Beruf und im Alltag zurechtfinden können, müssen Sie über viele spezielle Fertigkeiten verfügen. Die behinderungsbedingt erforderliche Grundausbildung vermittelt Ihnen die Kenntnisse und Fertigkeiten, die Sie für ein selbstständiges und unabhängiges Leben brauchen – beruflich und auch privat.

Die speziellen Grundausbildungen richten sich an Menschen, die grundsätzlich eine Berufsausbildung oder Umschulung anstreben, deren Kenntnisse und Fertigkeiten aber aufgrund einer (eingetretenen) hochgradigen Sehbehinderung beziehungsweise Hörbehinderung noch nicht ausreichend sind, um diese Ausbildung oder Umschulung erfolgreich durchzuführen.

Ist eine Ausbildung oder Umschulung wegen in Ihrer Person liegenden Gründen nicht möglich, kann auch eine Förderung im Vorfeld einer Beschäftigungsaufnahme erfolgen.

Blindentechnische Grundausbildung

Während einer blindentechnischen Grundausbildung erlernen Sie neue Techniken, die für die Ausübung beziehungsweise weitere Ausübung einer Tätigkeit aufgrund Ihrer Behinderung notwendig werden.

Die Unterrichtsinhalte umfassen beispielsweise:

Die Dauer beträgt 10 bis 12 Monate.

Hörtechnische Grundausbildung

Während einer hörtechnischen Grundausbildung erlernen Sie Strategien, um sich mit Hörenden möglichst gut zu verständigen. Ziel ist, dass Sie die Hörtaktik herausfinden, mit der Sie persönlich am besten sowohl am Ausbildungsplatz beziehungsweise Arbeitsplatz wie auch während einer beruflichen Qualifizierung mit Hörenden kommunizieren können.

Die Unterrichtsinhalte umfassen beispielsweise:

Die Dauer beträgt je nach Bedarf 3 bis 6 Monate.

Die behinderungsbedingt erforderliche Grundausbildung wird von der Agentur für Arbeit gefördert, sofern die Bundesagentur für Arbeit der zuständige Rehabilitationsträger ist. Ihnen steht entweder Übergangsgeld oder Ausbildungsgeld zu und Sie sind sozialversichert.

Diese Grundausbildungen finden in der Regel in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation statt, die auf die speziellen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen eingerichtet ist.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Bitte erfragen Sie bei Kontaktaufnahme mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater, welche Unterlagen Sie benötigen.


Gebühren (Kosten)

Keine


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Wochen. Nach Bewilligung der Leistung soll die Maßnahme in Abstimmung mit dem Anbieter möglichst zeitnah beginnen.


Zuständige Stelle

Die für Sie zuständige Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit finden Sie über den Dienststellenfinder.


Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Ja


Verfahrensablauf

Damit Sie die behinderungsbedingt erforderliche Grundausbildung bekommen können, müssen Sie sich an Ihre Agentur für Arbeit wenden:


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Fachlich freigegeben am

01.11.2022

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Service-Bereich auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit