Gleichstellung behinderter Menschen mit schwerbehinderten Menschen beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

02.09.2026

Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Allgemeine Informationen

Es gibt 2 Situationen auf dem Arbeitsmarkt, unter denen Sie sich als Mensch mit Behinderung mit schwerbehinderten Menschen gleichstellen lassen können:

Mit der Gleichstellung haben Sie grundsätzlich den gleichen arbeitsrechtlichen Status wie schwerbehinderte Menschen.

Damit gelten für Sie zum Beispiel:

Ausgenommen sind jedoch Zusatzurlaub, kostenlose Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr und besondere Altersrente. Der Pauschbetrag für behinderte Menschen bei der Einkommensteuer erhöht sich durch die Gleichstellung nicht.

Wenn Sie einen besonderen Kündigungsschutz genießen, zum Beispiel, weil Sie als Beamtin oder Beamter im öffentlichen Dienst arbeiten, müssen Sie gut begründen können, warum Sie sich schwerbehinderten Menschen gleichstellen lassen möchten. Sie müssen zum Beispiel anhand besonderer Umstände nachvollziehbar erklären, warum Ihr Arbeitsplatz aufgrund Ihrer Behinderung unsicherer ist als bei einer Kollegin oder einem Kollegen ohne Behinderung. Es müssen konkrete behinderungsbedingte Gründe vorliegen, zum Beispiel, wenn Ihnen aufgrund Ihrer Behinderung eine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand droht.


Weitere Informationen

Für Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung gibt es während der Zeit ihrer Berufsausbildung oder einer beruflichen Orientierung eine Sonderregelung: Sie müssen Ihre Gleichstellung nicht beantragen. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, werden Sie automatisch gleichgestellt. Diese Gleichstellung gilt aber nur für Leistungen des Integrationsamtes im Rahmen der beruflichen Orientierung und der Berufsausbildung (Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung). 


Verfahrensablauf

Sie können den Antrag auf Gleichstellung online oder formlos stellen.

Wenn Sie den Antrag online stellen:

Wenn Sie Ihren Antrag auf Gleichstellung formlos, das heißt, persönlich (terminiert), telefonisch oder schriftlich bei der örtlichen Agentur für Arbeit (AA) stellen.

Für beide Antragsarten gilt:


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)