Bescheinigung nach Filmförderungsgesetz und/oder Ursprungszeugnis beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie an der Herstellung und dem Vertrieb deutscher Kinofilme beteiligt sind, haben Sie die Möglichkeit, Förderhilfen bei der Filmförderungsanstalt (FFA) zu beantragen. Dafür brauchen Sie eine Bescheinigung nach Filmförderungsgesetz (FGG).

Die Bescheinigung beantragen Sie rechtzeitig, bei internationalen Koproduktionen oder internationalen Kofinanzierungen spätestens zwei Monate vor Drehbeginn beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und legen Sie schließlich mit Ihrem Förderantrag bei der FFA vor.

Die Bescheinigung dient zur Bestätigung, dass Ihr Film den Voraussetzungen des FFG zur Anerkennung als deutscher Film entspricht. Ob und in welcher Höhe Sie eine Förderung erhalten, entscheidet die FFA. 

Wenn Sie  vorhaben, Ihren Film im Ausland zu verwerten, müssen Sie dort gegebenenfalls ein Ursprungszeugnis vorlegen. Das Ursprungszeugnis beantragen Sie ebenfalls beim BAFA. Es bescheinigt, dass es sich bei Ihrem Film um einen deutschen Film im Sinne des FFG handelt.  

Für das Ursprungszeugnis gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die Bescheinigung. Soweit Sie eine Bescheinigung und ein Ursprungszeugnis benötigen, können Sie beide Anträge gleichzeitig mit dem selben Antragsformular beantragen.  

Hinweis: Das FFG ist ausschließlich auf Kinofilme bezogen. Grundsätzlich werden daher Bescheinigungen nur für deutsche Kinofilme ausgestellt.


Voraussetzungen

Antragsberechtigt ist der/die Filmproduzent/in, mit 

Ihr Film muss zur Anerkennung als deutscher Film folgenden Voraussetzungen des FFG entsprechen:

Hinweise für internationale Koproduktionen:

Wenn bei einer Gemeinschaftsproduktion mindestens eine/r der Produzenten/innen seinen Geschäfts- oder Wohnsitz außerhalb Deutschlands hat, muss eine Anerkennung nach 

Liegt kein zwei- oder mehrseitiges Abkommen vor oder ist kein Abkommen anwendbar, muss eine gegenüber der ausländischen Beteiligung erhebliche finanzielle Beteiligung des/der deutschen Produzenten/Produzentin sowie eine angemessene künstlerische und technische Beteiligung vorliegen. Bei überwiegender deutscher Beteiligung muss Ihr Film in deutscher Sprache im Inland oder als deutscher Beitrag auf einem Festival uraufgeführt worden sein. Außerdem muss Ihr Film mindestens zwei der erforderlichen kulturellen Kriterien erfüllen. Dies gilt auch bei einer Anerkennung nach einem zwei- oder mehrseitigen Abkommen.


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

keine


Fristen

Der Antrag auf Bescheinigung ist rechtzeitig, bei internationalen Koproduktionen oder bei internationalen Kofinanzierungen spätestens zwei Monate vor Drehbeginn zu stellen.


Bearbeitungsdauer

Ca. 10 Tage, sofern der Antrag vollständig ist.


Zuständige Stelle


Anträge / Formulare

Formulare: ja

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Verfahrensablauf

Die Bescheinigung beziehungsweise das Ursprungszeugnis können Sie schriftlich beantragen:


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle


Fachlich freigegeben am

09.01.2020

Zuständige Stelle(n)