Markenschutz verlängern


Allgemeine Informationen

Die Schutzdauer einer eingetragenen Marke beginnt mit dem Anmeldetag und endet 10 Jahre danach. Wurde die Marke vor dem 14.01.2019 eingetragen, endet die zehnjährige Schutzdauer nach Ablauf des Monats, in den der Anmeldetag fällt.

Sie können den Markenschutz beliebig oft um jeweils 10 Jahre verlängern.

Die Verlängerung wird jeweils am Tag nach Ablauf der letzten Schutzdauer wirksam. Sie wird in das Register eingetragen und veröffentlicht. Die Schutzdauer kann für alle Waren und Dienstleistungen oder auch nur für einen Teil davon verlängert werden. Wird die Schutzdauer nicht verlängert, erlischt das Markenrecht.


Voraussetzungen

keine


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)


Fristen


Bearbeitungsdauer

5 Tage bei vollständiger Verlängerung.

6 Monate bei teilweiser Verlängerung nach Fälligkeit der Verlängerungsgebühr

die notwendige Teillöschung der Waren oder Dienstleistungen, die nicht verlängert werden sollen, kann erst nach Ablauf der Schutzdauer bearbeitet werden


Anträge / Formulare

Formulare: nur bei teilweiser Verlängerung

Onlineverfahren möglich: ja

Schriftform erforderlich: bei teilweiser Verlängerung

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Verfahrensablauf

Für die Verlängerung der Schutzdauer Ihrer eingetragenen Marke gehen Sie so vor:


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz


Fachlich freigegeben am

10.03.2020

Zuständige Stelle(n)

Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA), Dienststelle Jena
Postanschrift

07701 Jena