Kaffeesteuer bezahlen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

30.11.2023

Gebühr

Abgabe
EUR (KOSTENFREI)

Berechnungsgrundlage
Es entstehen keine Kosten. Bei verspäteter Zahlung: Säumniszuschlag gemäß § 240 Absatz 1 Abgabenordnung


Fristen

Abgabefrist.

Abgabe der Steuererklärung:


Wenn Sie Kaffee aus einem Steuerlager entnommen oder verbraucht haben:

Unverzüglich, wenn Sie

Bezahlen der Steuer:

Wenn Sie Kaffee aus einem Steuerlager entnommen oder verbraucht haben:

Wenn die Steuer entsteht, weil ein Verbot missachtet wurde oder eine Unregelmäßigkeit besteht:


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)


Allgemeine Informationen

Die Kaffeesteuer ist eine Steuer, die auf Kaffee und kaffeehaltige Waren im Sinne des Gesetzes erhoben wird. Dazu zählen unter anderem:

Kaffee dürfen Sie in einem Steuerlager herstellen, bearbeiten, verarbeiten, lagern, empfangen oder versenden, ohne dass zunächst Steuern anfallen. Ein Steuerlager muss vom Hauptzollamt zugelassen sein.
Die Steuer entsteht, sobald der Kaffee aus dem Steuerlager entnommen wird oder dort kaffeehaltige Waren hergestellt werden. Außerdem entsteht die Steuer unter anderem, wenn Sie

Die Höhe der Steuer bemisst sich nach Art und Menge des Kaffees oder nach dem Kaffeegehalt in Waren. Der Steuertarif beträgt für Röstkaffee 2,19 EUR je Kilogramm und für löslichen Kaffee 4,78 EUR je Kilogramm. Befördern Sie kaffeehaltige Waren nach Deutschland, gelten pauschalierte Steuertarife je nach Gehalt an Röstkaffee oder löslichem Kaffee in der Ware.
Wenn Sie die Steuer zahlen müssen, müssen Sie ohne Aufforderung eine Steuererklärung abgeben. Wenn Sie zunächst keine Kaffeesteuer zahlen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis des Hauptzollamts.


Verfahrensablauf

Sie können die Kaffeesteuer per Post oder online melden.

Kaffeesteuer per Post melden:

Kaffeesteuer online melden:


Voraussetzungen

Sie müssen Kaffeesteuer bezahlen, wenn die Steuer entstanden ist und Sie Steuerschuldner im Sinne des Gesetzes sind. Das kann in verschiedenen Konstellationen der Fall sein, insbesondere wenn


Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie Kaffee aus einem Steuerlager entnommen oder verbraucht haben:

Für übrige Steueranmeldungen, zum Beispiel, wenn Sie

Wenn die Kaffeesteuer im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten oder einem missachteten Verbot entstanden ist, müssen Sie diese selbst berechnen und eine schriftliche Steuererklärung abgeben mit:

Wenn Sie Kaffee oder kaffeehaltige Waren aus einem Drittland einführen:


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll