Der Künstlersozialkasse eine Änderung der Tätigkeiten des Unternehmens mitteilen


Allgemeine Informationen

Die Künstlersozialkasse stellt die Abgabepflicht für Ihr Unternehmen unter anderem auf der Grundlage Ihres Tätigkeitsfeldes fest.

Wenn sich das Tätigkeitsfeld Ihres Unternehmens ändert, muss die Künstlersozialkasse prüfen, ob sich diese Änderung auf Ihre Abgabepflicht auswirkt.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Es sind folgende Nachweise einzureichen, sofern zutreffend und vorhanden:

Sollten Sie keinen dieser Nachweise vorlegen können, erfragen Sie bitte bei der Künstlersozialkasse, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Verfahrensablauf

Sie können Ihr Anliegen online oder per Post übermitteln.

Online-Mitteilung:

Mitteilung per Post:

Nach Eingang Ihrer Mitteilung prüft die Künstlersozialkasse Ihre Angaben. Sollten Rückfragen bestehen oder weitere Unterlagen benötigt werden, setzt sich die Künstlersozialkasse schriftlich mit Ihnen in Verbindung.

Kommt die Künstlersozialkasse zu dem Ergebnis, dass sich die Änderung Ihrer Tätigkeiten auf Ihre Abgabepflicht auswirkt, wird die Künstlersozialkasse Sie hierüber informieren.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Fachlich freigegeben am

24.11.2023

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)