Meldung zur Künstlersozialabgabe ändern


Allgemeine Informationen

Wenn Sie ein zur Künstlersozialabgabe verpflichtetes Unternehmen betreiben, müssen Sie jährlich eine Entgeltmeldung an die Künstlersozialkasse abgeben. Gemeldet werden müssen die von Ihnen im vergangenen Kalenderjahr für künstlerische oder publizistische Leistungen oder Werke an selbstständig Tätige geleisteten Zahlungen. Anhand dieser Summe wird die von Ihnen zu zahlende Künstlersozialabgabe berechnet.

Wenn Sie feststellen, dass die von Ihnen abgegebene Entgeltmeldung falsch oder unvollständig ist, informieren Sie die Künstlersozialkasse und übersenden eine Korrekturmeldung.

Die Künstlersozialkasse prüft, ob sich durch Ihre Korrekturmeldung die Höhe der Abgabe nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz ändert.

Wurde Ihnen eine Betriebsprüfung durch die Künstlersozialkasse oder einen Träger der Deutschen Rentenversicherung angekündigt, reichen Sie der Künstlersozialkasse bitte keine Korrekturmeldung ein. Die Änderung wird im Rahmen der Betriebsprüfung berücksichtigt.

Die Künstlersozialkasse berät Sie gerne.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Es fallen für Sie keine Kosten an.


Fristen

Es gibt keine Frist für die Abgabe einer Korrekturmeldung. Die Künstlersozialkasse prüft jedoch, ob die Nacherhebung der Künstlersozialabgabe oder ein Anspruch auf Erstattung zu viel geleisteter Künstlersozialabgabe bereits verjährt ist.


Bearbeitungsdauer

1 bis 4 Wochen.

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Arbeitsaufkommen.


Anträge / Formulare

Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: nein 
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein


Verfahrensablauf

Sie können Ihre Korrekturmeldung online oder per Post übermitteln.

Online-Mitteilung:

 Mitteilung per Post:

Nach Eingang Ihrer Mitteilung prüft die Künstlersozialkasse Ihre Angaben. Sollten Rückfragen bestehen oder weitere Unterlagen benötigt werden, setzt sich die Künstlersozialkasse per Post mit Ihnen in Verbindung. Wenn Ihre korrigierte Meldung nachvollziehbar ist:

Wenn Ihre korrigierte Meldung nicht nachvollziehbar ist:


Weitere Informationen

Zu meldendes Entgelt ist alles, was Sie aufwenden, um das künstlerische oder publizistische Werk oder die Leistung zu erhalten oder zu nutzen, zum Beispiel:

Nicht zum abgabepflichtigen Entgelt gehören:


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Fachlich freigegeben am

24.11.2023

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)