Vorauszahlungen bei der Künstlersozialkasse anpassen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

24.11.2023

Gebühr

Abgabe
EUR (KOSTENFREI)

Es fallen keine Kosten an.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Allgemeine Informationen

Die Künstlersozialkasse kann Ihre monatlichen Vorauszahlungen anpassen, wenn Sie eine Änderung beantragen.

Sie müssen dabei glaubhaft begründen, warum Sie im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich wesentlich geringere Entgeltzahlungen an selbständige Künstlerinnen und Künstler oder Publizistinnen und Publizisten leisten werden.


Fristen

Es gibt keine Frist.

Sie können jederzeit einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen stellen.

Ihre monatlichen Vorauszahlungen müssen Sie bis zum 10. des Folgemonates zahlen.

Beispiel: Die Vorauszahlung für den Monat März muss bis zum 10. April bezahlt werden.

Wenn Sie Ihre Zahlungen nicht pünktlich leisten, erhebt die Künstlersozialkasse monatlich Säumniszuschläge in Höhe von 1 Prozent des Rückstands.


Verfahrensablauf

Sie können Ihren Antrag online oder per Post übermitteln.  

Online-Mitteilung:

 Mitteilung per Post:

Nach Eingang des Formulars prüft die Künstlersozialkasse Ihre Angaben. Sollten Rückfragen bestehen oder weitere Unterlagen benötigt werden, setzt sich die Künstlersozialkasse per Post mit Ihnen in Verbindung.

Wenn Ihr Antrag nachvollziehbar ist:

Wenn Ihr Antrag nicht nachvollziehbar ist:


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)