Kostenübernahme bei Teilnahme an einer Arbeitserprobung oder Abklärung der beruflichen Eignung bekommen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie als Mensch mit Behinderungen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigen, kann die Bundesagentur für Arbeit Sie mit einer Reihe von Maßnahmen und Förderleistungen unterstützen. Welche Eingliederungsleistungen für Sie in Frage kommen, hängt unter anderem davon ab,

Während Sie an einer beruflichen Eignungsabklärung oder an einer Arbeitserprobung (Diagnosemaßnahme) teilnehmen, übernimmt die Bundesagentur für Arbeit in dieser Zeit unter anderem Ihre

Darüber hinaus können Sie während dieser Zeit weiterhin Arbeitslosengeld bekommen. Übergangsgeld erhalten Sie nur dann, wenn Sie wegen Teilnahme an diesen Maßnahmen kein oder nur ein geringeres Arbeitsentgelt erzielen.

Ob Sie an einer Diagnosemaßnahme teilnehmen müssen, entscheidet Ihre Agentur für Arbeit im Einzelfall.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Bitte erfragen Sie bei Kontaktaufnahme mit Ihrer Beraterin/Ihrem Berater, welche Unterlagen Sie benötigen.


Gebühren (Kosten)

Keine


Zuständige Stelle


Anträge / Formulare

Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja


Verfahrensablauf

Damit Ihre Kosten für die Teilnahme an einer beruflichen Eignungsfeststellung oder Arbeitserprobung bezahlt werden können, müssen Sie sich mit Ihrer Agentur für Arbeit abstimmen:


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Fachlich freigegeben am

09.09.2022

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Service-Bereich auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit