Angezeigte Amateurfunkstelle in EMF-Datenbank eintragen lassen


Allgemeine Informationen

Als Amateurfunkerin oder Amateurfunker können Sie Ihre Amateurfunkanlage in der öffentlichen Datenbank für elektromagnetische Felder (EMF-Datenbank) eintragen lassen. Bei der EMF-Datenbank handelt es sich um eine GIS-Anwendung. Der Standort Ihrer Amateurfunkanlage ist dann für die Öffentlichkeit sichtbar.

Die Zustimmung für die Anzeige in der EMF-Datenbank kann parallel mit der Anzeige der Amateurfunkanlage bei der Bundesnetzagentur oder auch im Nachhinein gegeben werden. Sie können die Zustimmung auch widerrufen. Ihre Funkanlage wird dann innerhalb von 2 Wochen aus der EMF-Datenbank entfernt.

Damit Sie eine ortsfeste Amateurfunkanlage ab 10 Watt (EIRP) betreiben können, müssen Sie vorab bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Sie müssen:


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Für Ihre Zustimmung zur Aufnahme in die EMF-Datenbank der Bundesnetzagentur müssen Sie keine Unterlagen einreichen.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Verfahrensablauf

Sie können die Veröffentlichung Ihrer Amateurfunkanlage in der EMF-Datenbank online oder per Post beantragen.

Veröffentlichung online beantragen:

Veröffentlichung per Post beantragen:


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)


Fachlich freigegeben am

09.11.2022

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Referat 414
Adresse
Canisiusstraße 21
55122 Mainz