Übergangsgeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung bei beruflicher Reha erhalten


Allgemeine Informationen

Übergangsgeld erhalten Sie infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalles oder einer anerkannten Berufskrankheit, wenn Sie an Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben, also einer beruflichen Reha, teilnehmen. Das Übergangsgeld hat Entgeltersatzfunktion und soll während der Reha fehlendes Einkommen ausgleichen und so Ihren Lebensunterhalt, und gegebenenfalls auch den Ihrer Familie, sichern. In bestimmten Fällen können Sie auch zwischen und nach Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Übergangsgeld erhalten.

Sie müssen keinen Antrag stellen. Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse prüft mögliche Ansprüche von sich aus ("von Amts wegen").

Die Höhe des Übergangsgeldes richtet sich nach Ihren letzten Arbeitseinkünften oder Ihrer beruflichen Qualifikation sowie Ihren familiären Verhältnissen (Kind oder Pflegebedürftigkeit bei Angehörigen).

Während des Bezugs von Übergangsgeld übernimmt Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge.

Benötigen Sie nähere Informationen zur Berechnung oder weitere Informationen zum Übergangsgeld, wenden Sie sich bitte an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Bearbeitungsdauer

keine


Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja


Verfahrensablauf

Der Anspruchszeitraum und die Höhe des Übergangsgeldes der gesetzlichen Unfallversicherung werden von Amts wegen von Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse festgestellt.

Sie können Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse auch online oder per Post kontaktieren.

Online-Dienst:

Online-Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:

Nachricht per Post:


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Fachlich freigegeben am

08.12.2022

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Adresse
Glinkastraße 14455
10117 Berlin, Stadt

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