Beschäftigung einer Haushaltshilfe bei der gesetzlichen Unfallversicherung melden


Allgemeine Informationen

Alle in Privathaushalten beschäftigten Personen sind nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch unfallversichert. Private Haushalte werden durch die Beschäftigung einer Haushaltshilfe zum Arbeitgeber.

Unter den Begriff Haushaltshilfe fallen unter anderem:

Die gesetzliche Unfallversicherung ist für die Beschäftigten beitragsfrei. Die Kosten tragen die Arbeitgebenden – also Sie als Haushaltsführende oder Haushaltsführender. Mit Zahlung des Beitrags sind Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber von der Haftung befreit, falls Ihrem Hauspersonal in Ihrem Haushalt etwas zustößt. Die Haftung übernimmt dann die Unfallkasse. Diese ist Ihre Ansprechpartnerin bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten Ihres Hauspersonals.

Die Leistungen reichen gegebenenfalls von der medizinischen Heilbehandlung bis zur lebenslangen Rente.

Als privater Arbeitgeber sind Sie kraft Gesetzes Mitglied der Unfallkasse. Für die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung ist zu unterscheiden, ob es sich um eine geringfügige oder versicherungspflichtige Beschäftigung handelt.

Eine versicherungspflichtige Beschäftigung liegt vor, wenn:

Diese versicherungspflichtig Beschäftigten müssen Sie bei der Unfallkasse des Bundeslandes melden, in dem sich der Haushalt befindet.

Eine geringfügige Beschäftigung müssen Sie der Unfallkasse nicht melden. Dieser sogenannte Minijob liegt vor, wenn der monatliche Verdienst höchstens 520,00 EUR beträgt. Minijobs im Haushalt müssen Sie über das so genannte Haushaltsscheck-Verfahren bei der Minijob-Zentrale anmelden.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Es sind keine Unterlagen erforderlich.


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja


Verfahrensablauf

Sie können eine Anmeldung oder Änderungsmitteilung zu einer versicherungspflichtigen Beschäftigung im Haushalt online oder per Post einreichen.

Online-Dienst:

Online-Dienst Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:

Nachricht per Post:


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Fachlich freigegeben am

02.02.2023

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Adresse
Glinkastraße 14455
10117 Berlin, Stadt

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