Verdacht auf eine Berufskrankheit bei der gesetzlichen Unfallversicherung melden


Allgemeine Informationen

Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie verpflichtet, den begründeten Verdacht einer Berufskrankheit bei einer oder einem Ihrer Beschäftigten der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse unverzüglich zu melden.

Als Versicherte oder Versicherter können Sie auch selbst den Verdacht auf eine Berufskrankheit formlos melden.

Auch als Ärztin oder Arzt haben Sie die Pflicht, den begründeten Verdacht auf eine Berufskrankheit zu melden. Dies gilt für die ambulant ebenso wie für den stationär tätigen Ärztinnen und Ärzte.  Die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse prüft, ob es eine Erkrankung gibt und ob diese durch die Arbeit verursacht wurde.

Wenn die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die Berufskrankheit anerkennt, bezahlt sie alle erforderlichen Maßnahmen, um die Folgen der Berufskrankheit zu mildern und eine Verschlimmerung zu vermeiden. Diese Maßnahmen können von der medizinischen Versorgung bis zu beruflichen Maßnahmen reichen.

Versicherte können eine Rente erhalten, wenn trotz der Maßnahmen eine körperliche Beeinträchtigung mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 20 Prozent verbleibt.


Voraussetzungen

Die Erkrankung


Erforderliche Unterlagen

Unternehmen oder Ärztinnen und Ärzte müssen bei der Meldung per Post folgende Unterlagen einreichen:  


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an. 


Fristen

Es gibt keine Frist.


Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: teilweise

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja


Verfahrensablauf

Sie können den Verdacht einer Berufskrankheit online oder per Post melden.

Online-Dienst:

Online-Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:

Nachricht per Post (für Unternehmen, Ärztinnen und Ärzte):

Nachricht per Post (für Versicherte):


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Fachlich freigegeben am

12.01.2023

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Adresse
Glinkastraße 14455
10117 Berlin, Stadt

Übersicht der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen