Unterstützung für den Wiedereinstieg ins Berufsleben beantragen


Allgemeine Informationen

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie gesundheitliche Probleme haben, die Sie am Ausüben Ihres Berufs hindern. Sie können

in Anspruch nehmen.

Welche Unterstützung Sie erhalten, hängt von Ihrem Fall ab. Wichtig ist, dass die Maßnahme dabei hilft, dass Sie Ihren oder einen anderen Beruf ausüben können.

Sie können folgende Unterstützungen zur Ausübung Ihres Berufs bekommen:

Wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, können Sie Unterstützungen für die Aufnahme von Tätigkeiten erhalten:


Eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben können Sie nicht erhalten, wenn Sie


Voraussetzungen

Sie können Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von der Rentenversicherung erhalten, wenn Sie


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten für Sie an.


Fristen

Sie müssen keine Fristen beachten und können jederzeit einen Rehabilitationsantrag stellen.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert bis zu 1 Monat.


Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja


Verfahrensablauf

Ihren Antrag können Sie online, persönlich oder schriftlich stellen.

Online-Antrag:

Persönlicher Antrag:

Schriftlicher Antrag:

Ihren Antrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine Vollmacht bei der Rentenversicherung ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich die Rentenversicherung ausschließlich an die von Ihnen bevollmächtigte Person.

Wenn Sie Ihre Einwilligung zur elektronischen Kommunikation erteilen, kann der gesamte Schriftwechsel online erfolgen. Entweder nutzen Sie das elektronische Postfach unter den Online-Diensten mit Registrierung oder De-Mail.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Fachlich freigegeben am

04.10.2022

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger

Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung

Zuständiger Träger der Deutschen Rentenversicherung (DRV)