Eine Rentenauskunft anfordern


Allgemeine Informationen

Die Rentenauskunft enthält

Hinweis:
Die Rentenauskunft ist nicht dasselbe wie die Renteninformation (oft auch als "Rentenbescheid" bezeichnet), die Sie ab dem 27. Lebensjahr jedes Jahr erhalten. Die Rentenauskunft informiert sehr umfangreich über weitere Rentenansprüche. Sobald Sie 55 Jahre alt sind, erhalten Sie statt einer Renteninformation automatisch alle 3 Jahre eine Rentenauskunft. Sie können die Auskunft aber auch anfordern, wenn Sie jünger sind.
 


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Sie benötigen keine weiteren Unterlagen. 


Gebühren (Kosten)

keine


Fristen

Es gib keine Frist.


Bearbeitungsdauer

Onlineverfahren: ungefähr 7 Tage


Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: nein

Schriftform erforderlich: nein

Formlose Antragsstellung möglich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: ja


Verfahrensablauf

Wenn Sie eine Rentenauskunft per Post erhalten möchten:

Wenn Sie die Rentenauskunft online erhalten möchten:


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Fachlich freigegeben am

18.07.2022

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung

Zuständiger Träger der Deutschen Rentenversicherung (DRV)