Regelaltersrente beantragen


Allgemeine Informationen

Einen Anspruch auf die Regelaltersrente können Sie nach Erreichen der sogenannten Regelaltersgrenze haben: 

Sie können die Regelaltersrente nur beanspruchen, wenn Sie eine bestimmte Zeit versichert waren. Diese Mindestversicherungszeit wird Wartezeit genannt. Die Wartezeit für die Regelaltersrente beträgt 5 Jahre.

Für die Wartezeit berücksichtigt werden:

Die Regelaltersrente können Sie nicht vorzeitig erhalten, auch nicht mit Abschlägen.

Wenn Sie eine Regelaltersrente beziehen, können Sie unbegrenzt hinzuverdienen. Es wird nichts auf die Rente angerechnet.


Voraussetzungen

Sie haben


Erforderliche Unterlagen

Sofern nicht ausdrücklich Originalunterlagen oder bestätigte Kopien erforderlich sind, reichen normale Kopien aus.


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten für Sie an.


Fristen

Sie sollten den Antrag nach Möglichkeit bereits 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn stellen.


Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja


Verfahrensablauf

Ihren Antrag können Sie online, persönlich oder schriftlich stellen.

Online-Antrag:

Persönlicher Antrag:

Schriftlicher Antrag:

Ihren Rentenantrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine Vollmacht bei der Rentenversicherung ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich die Rentenversicherung ausschließlich an die von Ihnen bevollmächtigte Person.

Wenn Sie Ihre Einwilligung zur elektronischen Kommunikation erteilen, kann der gesamte Schriftwechsel online erfolgen. Entweder nutzen Sie das elektronische Postfach unter den Online-Diensten mit Registrierung oder De-Mail. 


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Fachlich freigegeben am

13.07.2022

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung

Zuständiger Träger der Deutschen Rentenversicherung (DRV)