Altersrente für langjährig Versicherte beantragen


Allgemeine Informationen

Mit der Rente für langjährig Versicherte können Sie eine Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze mit Abschlägen erhalten.

Wurden Sie in der Zeit von 1949 bis 1963 geboren, wird die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente stufenweise von 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben.

Wurden Sie 1949 oder früher geboren, liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren. Sie können die Altersrente für langjährig Versicherte jedoch auch vorzeitig in Anspruch nehmen – frühestens mit Erreichen des 63. Lebensjahres. Dann erhalten Sie jedoch einen Abschlag bis maximal 14,4 Prozent.
 


Voraussetzungen

Zur Wartezeit zählen:


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen

Sie sollten den Antrag nach Möglichkeit bereits 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn stellen.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel bis zu 3 Monaten.


Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
 

Online-Dienste vorhanden: Ja


Verfahrensablauf

Ihren Antrag können Sie online, persönlich oder schriftlich stellen.

Online-Antrag:

Persönlicher Antrag:

Schriftlicher Antrag:

Ihren Rentenantrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine Vollmacht bei der Rentenversicherung ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich die Rentenversicherung ausschließlich an die von Ihnen bevollmächtigte Person.

Wenn Sie Ihre Einwilligung zur elektronischen Kommunikation erteilen, kann der gesamte Schriftwechsel online erfolgen. Entweder nutzen Sie das elektronische Postfach unter den Online-Diensten mit Registrierung oder De-Mail.
 


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Fachlich freigegeben am

21.12.2022

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger

Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung

Zuständiger Träger der Deutschen Rentenversicherung (DRV)