Bereitstellung von Nahrungsergänzungsmitteln zum Verkauf in Deutschland mitteilen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

10.09.2026

Gebühr

Abgabe
EUR (KOSTENFREI)

Es fallen keine Kosten an.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)


Fristen

Die Anzeige müssen Sie spätestens dann vornehmen, wenn Sie das Erzeugnis in Deutschland zum Verkauf bereitstellen.


Weitere Informationen

Die Verkehrsfähigkeit des Erzeugnisses wird bei der Anzeige nicht überprüft. Das heißt, das BVL kann Ihnen im Rahmen der Anzeige nicht bescheinigen, ob Ihr Erzeugnis den lebensmittelrechtlichen Vorschriften entspricht.

Im Anschluss an die Übermittlung der Anzeige erfolgt keine Zulassung oder Genehmigung.

Das Lebensmittelunternehmen ist für die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften selbst verantwortlich.


Allgemeine Informationen

Nahrungsergänzungsmittel müssen bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen. Dies betrifft die Herstellung und Kennzeichnung sowie das Bereitstellen von Erzeugnissen zum Verkauf.

Sie müssen daher folgende Fälle an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) melden:

Das BVL gibt Ihre Informationen an die zuständigen Behörden in den Bundesländern sowie an das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) weiter. Die zuständigen Behörden der Bundesländer überwachen die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben. Sie als Unternehmen sind dafür verantwortlich, diese Vorgaben umzusetzen.


Verfahrensablauf

Sie müssen die Anzeige online über das Bundesportal übermitteln:


Bearbeitungsdauer

Sobald Sie das Anzeigeformular gesendet und die automatische Übermittlungsbestätigung erhalten haben, ist die Bearbeitung abgeschlossen.


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) – Dienststelle Berlin, Referat 111
Adresse
Gerichtstraße 49
13347 Berlin, Stadt