Unerwünschte Wirkungen und Gesundheitsschäden bei Kosmetik melden


Allgemeine Informationen

Wenn Sie Kosmetikprodukte benutzen, können in seltenen Fällen sogenannte unerwünschte Wirkungen auftreten, zum Beispiel durch allergische Reaktionen, Hautreizungen oder sonstige Unverträglichkeiten:

Mit jeder Meldung einer unerwünschten Wirkung können Verbraucherinnen und Verbraucher künftig besser geschützt werden, zum Beispiel durch:

Meldung als Verbraucherin oder Verbraucher:

Wenn Sie als Verbraucherin oder Verbraucher nach der Anwendung von Kosmetikprodukten eine solche negative Auswirkung auf Ihre Gesundheit feststellen, können Sie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informieren.

Alternativ können Sie sich auch direkt an folgende Stellen wenden:

Informationen über die unerwünschten Wirkungen können folgende Personen weitergeben:

Meldung als Unternehmen:

Wenn Sie als Unternehmen, das Kosmetik herstellt, importiert oder handelt, von unerwünschten Wirkungen erfahren, müssen Sie:


Erforderliche Unterlagen

Für Verbraucherinnen und Verbraucher:

Für Unternehmen:


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten für Sie an.


Fristen

Handel, Hersteller oder Importeure müssen ernste unerwünschte Wirkungen von Kosmetik unverzüglich an die zuständige Überwachungsbehörde melden, spätestens innerhalb von 20 Tagen nach Kenntnis.


Verfahrensablauf

Als Verbraucherin oder Verbraucher können Sie Ihre Meldung auf unterschiedliche Weise melden:

Als Hersteller, Importeur oder Handelsunternehmen mit Sitz in Deutschland können Sie Ihre Meldung über ernste unerwünschte Wirkungen per E-Mail oder Post mit dem Meldeformular A an die zuständige Behörde übermitteln:

Als Hersteller, Importeur oder Handelsunternehmen mit Sitz im Ausland können Sie Ihre Meldung über ernste unerwünschte Wirkungen im Online-Verfahren, per E-Mail oder Post an das BVL übermitteln:


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz


Fachlich freigegeben am

05.06.2025

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) - Referat 113
Postanschrift

Postfach:11 02 60
10832 Berlin, Stadt
Adresse
Gerichtstraße 49
13347 Berlin, Stadt

Übersicht der für Kosmetik zuständigen Behörde in Ihrer Nähe auf der Internetseite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit