Als Rechteinhaberin oder Rechteinhaber Informationen über vom Zoll angehaltene Ware erhalten


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

11.07.2023

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)

Es fallen keine Kosten an.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)


Allgemeine Informationen

Stehen Waren im Verdacht, Rechte geistigen Eigentums zu verletzen, können die Zollbehörden sie zurückhalten oder die weitere Abfertigung aussetzen. So kann verhindert werden, dass rechtsverletzende Waren in den Binnenmarkt gelangen. Dieses Verfahren können Sie als Rechteinhaberin oder Rechteinhaber bei der Zollbehörde beantragen.

Wird Ihr Antrag bewilligt und verdächtige Ware gefunden, informiert Sie der Zoll über die Anhaltung und Sie können die Ware überprüfen. Daran können sich verschiedene Schritte anschließen:

Auf ausdrücklichen Antrag können Sie als Rechteinhaberin oder Rechteinhaber zudem weitere Informationen erhalten über

Wenn Sie diese Informationen beantragen und die Zollbehörden sie übermitteln, müssen Sie weitere Verpflichtungen beachten, damit Ihr Antrag auf Tätigwerden der Zollbehörden weiter bestehen kann.


Verfahrensablauf

Wenn Ihr Antrag auf Tätigwerden der Zollverwaltung bewilligt wurde, erhalten Sie weitere Mitteilungen und Bescheide der Zollbehörden online über den Posteingang im Zoll-Portal.


Voraussetzungen


Fristen


Erforderliche Unterlagen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Die Zolldienststelle, welche die Ware angehalten hat

Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll