Waren bei Einfuhr über das Internet beim Zoll anmelden


Allgemeine Informationen

Waren, die Sie aus einem Nicht-EU-Staat einführen, müssen Sie durch den Zoll abfertigen lassen. Dadurch überführen Sie die Waren in den zollrechtlich freien Verkehr. Das heißt, dass Sie anschließend frei über sie verfügen können.

Dabei haben Sie die Möglichkeit zur Internetzollanmeldung (IZA). Die IZA können Sie nur verwenden, wenn die Waren endgültig in der EU bleiben sollen. Sie können sie also nicht für andere Zollverfahren einsetzen, zum Beispiel Zolllager oder Veredelungsverkehr.

Für die Einfuhranmeldung müssen Sie unter anderem folgende Angaben machen:


Voraussetzungen

Sie wollen Waren endgültig von außerhalb der Europäischen Union nach Deutschland einführen beziehungsweise in den zollrechtlich freien Verkehr überführen.


Erforderliche Unterlagen

Bei einem Warenwert von mehr als EUR 20.000 ist die Abgabe einer schriftlichen Zollwertanmeldung (D.V.1) erforderlich. Zusätzlich sollten Sie die zur Ware gehörende Handelsrechnung oder eventuell vorhandene Präferenznachweise bereithalten.
Wenn die Waren Beschränkungen unterliegen, müssen Sie die entsprechenden Unterlagen vorlegen.


Gebühren (Kosten)

Für die Verwendung der Internetzollanmeldung fallen für Sie keine Kosten an. Davon unabhängig müssen Sie bei der Einfuhr je nach Ware gegebenenfalls Abgaben (z.B. Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchsteuer) zahlen.


Fristen


Bearbeitungsdauer

Nach Abschluss Ihrer Internetzollanmeldung erhalten Sie in der Regel innerhalb von einem Tag bis 4 Wochen einen Zollbescheid.


Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja


Verfahrensablauf

Um Waren zur Einfuhr online anzumelden, gehen Sie folgendermaßen vor:


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen


Fachlich freigegeben am

22.12.2021

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll