Bewilligung zur Erstellung von Wiegenachweisen für Bananen erhalten


Allgemeine Informationen

Wenn Sie frische Bananen des KN-Codes (Kombinierte Nomenklatur) 0803 90 10 im Gebiet der Europäischen Union zum zollrechtlich freien Verkehr abfertigen, müssen Sie bei Abgabe der Zollanmeldung im Besitz eines Wiegenachweises (Formular 0380) sein. Den Wiegenachweis dürfen nur zugelassene Wiegerinnen und Wieger erstellen.
Für die Bewilligung als zugelassene Wiegerin oder zugelassener Wieger müssen Sie einen elektronischen Antrag über das im Zoll-Portal zugängliche EU-Trader-Portal stellen.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Bitte fügen Sie dem Antrag folgende Unterlagen bei:

Die Unterlagen sind dem zuständigen Hauptzollamt unter Bezugnahme auf die durch das EU-Trader Portal generierte Antragsnummer direkt zu übermitteln.


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen

Sie müssen den Antrag stellen, bevor Sie Wiegenachweise ausstellen.


Verfahrensablauf


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)


Fachlich freigegeben am

19.02.2026

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll