Zentrale Zollabwicklung beantragen


Allgemeine Informationen

Grundsätzlich müssen Sie Waren bei der Zollstelle anmelden, die für den Ort zuständig ist, an dem sich die Waren befinden.

Wenn Ihr Unternehmen Waren an unterschiedlichen Zollstellen anmeldet, können Sie die zentrale Zollabwicklung (Centralised Customs Clearance, CCL) beantragen.

Die zentrale Zollabwicklung ermöglicht es Ihnen, Einfuhr- und Ausfuhrformalitäten über ein einziges Zollamt an Ihrem Sitz abzuwickeln – unabhängig davon, wo sich die Ware in der Europäischen Union (EU) befindet.

Sie können die zentrale Zollabwicklung für folgende Verfahren beantragen:

Folgendes sollten Sie bei der zentralen Zollabwicklung beachten:

Wenn Sie die Bewilligung der zentralen Zollabwicklung haben, führt das zuständige Hauptzollamt regelmäßige Prüfungen (Monitoring) durch, ob die Bewilligungsvoraussetzungen weiterhin vorliegen und ob Sie die mit der Bewilligung einhergehenden Verpflichtungen einhalten.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Für Sie fallen keine Kosten an.


Fristen

Es gibt keine Frist. 


Verfahrensablauf

Den Antrag auf zentrale Zollabwicklung (Centralised Clearance, CCL) können Sie online über das EU-Trader-Portal der Europäischen Kommission stellen:


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)


Fachlich freigegeben am

14.08.2026

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll