Bewilligung für den Betrieb eines Zolllagers beantragen


Allgemeine Informationen

In einem Zolllager können Sie Nicht-Unionswaren unbegrenzt auf dem Gebiet der Europäischen Union (EU) lagern. Dabei müssen Sie

Zolllager bieten Ihnen die Möglichkeit:

Es gibt verschiedene Typen von Zolllagern:

Wenn Sie den Betrieb von Lagerstätten zur Zolllagerung von Waren erfolgreich beantragt haben, können Sie das Lager auf unbefristete Zeit nutzen. Wenn es in Ihrem Unternehmen Änderungen gibt, die sich auf Ihre Bewilligung auswirken könnten, müssen Sie diese melden. Dazu gehört zum Beispiel die Beantragung eines Insolvenzverfahrens.


Voraussetzungen

Als Antragstellerin oder Antragsteller müssen Sie:

Die Zollbehörde muss:


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Es entstehen keine Kosten für Sie. Jedoch müssen Sie in der Regel eine Sicherheitsleistung aufbringen.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Verfahrensablauf

Um eine Lagerstätte als Zolllager verwenden zu dürfen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen:

Bei mitgliedstaatenübergreifender Bewilligung:

Zuständig ist das Hauptzollamt, in dessen Bezirk Sie die Hauptbuchhaltung für Zollzwecke führen oder in dem sie zugänglich ist und an dem wenigstens ein Teil der Lagerung durchgeführt wird. Die Hauptbuchhaltung für Zollzwecke umfasst die Aufzeichnungen und Unterlagen, anhand derer die Zollbehörde eine Entscheidung treffen kann.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)


Fachlich freigegeben am

10.09.2026

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll