Sicherheitsrelevante Betriebsereignisse ohne Personenschaden im Bergbau anzeigen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie als Unternehmer im Bergbau tätig sind, tragen Sie Verantwortung für mögliche Gefahren. Sie müssen der zuständigen Behörde auch betriebliche Ereignisse ohne Personenschaden melden. Gemeint sind solche Ereignisse,

 

Voraussetzungen

Sie sind mit Ihrem Unternehmen im Bergbau tätig und es kommt zu einem Ereignis, das eine potenzielle Gefahr für Gesundheit, Leben oder den Betrieb sein kann.

 

Fristen

Sie müssen die Anzeige unverzüglich einreichen.


Verfahrensablauf

Sie können besondere Betriebsereignisse online über die Plattform „BergPass“ oder direkt bei Ihrer zuständigen Bergbehörde anzeigen.

Besondere Betriebsereignisse online über die Plattform „BergPass“ anzeigen:

Besondere Betriebsereignisse direkt bei der zuständigen Bergbehörde anzeigen:

Weitere Verfahrensschritte:

Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen oder weitere Anordnungen erforderlich sein, wird sich die Bergbehörde mit Ihnen in Verbindung setzen.

 

Rechtsgrundlage

§ 74 Abs. 3 BBergG


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW)


Fachlich freigegeben am

29.12.2022

Zuständige Stelle(n)