Sicherheitsrelevante Betriebsereignisse mit Personenschaden im Bergbau anzeigen (Unfallanzeige)


Allgemeine Informationen

Wenn Sie als Unternehmer im Bergbau tätig sind, tragen Sie Verantwortung für mögliche Gefahren. Sie müssen der zuständigen Behörde unverzüglich betriebliche Ereignisse melden, bei denen Personen zu Schaden kommen. Gemeint sind solche Ereignisse, die Verletzungen oder Tod einer oder mehrerer Personen herbeiführen oder herbeigeführt haben.

Tun Sie das nicht, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 EUR geahndet werden kann

 

Voraussetzungen

Sie sind mit Ihrem Unternehmen im Bergbau tätig und es kam zu einem Ereignis, bei welchem eine oder mehrere Personen zu Schaden gekommen sind.


Erforderliche Unterlagen


Fristen

Sie müssen die Anzeige unverzüglich einreichen.


Verfahrensablauf

Sie können Unfallanzeigen online über die Plattform „BergPass“ oder direkt bei Ihrer zuständigen Bergbehörde anzeigen.

Unfallanzeigen online über die Plattform „BergPass“ anzeigen:

Unfallanzeigen direkt bei der zuständigen Bergbehörde anzeigen:

Weitere Verfahrensschritte:

Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen oder weitere Anordnungen erforderlich sein, wird sich die Bergbehörde mit Ihnen in Verbindung setzen.

 

Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW)


Fachlich freigegeben am

29.12.2022

Zuständige Stelle(n)