Sich bei der Prüfung der Raumverträglichkeit raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen beteiligen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

24.07.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Allgemeine Informationen

Mit einer Raumverträglichkeitsprüfung prüft die zuständige Raumordnungsbehörde, ob größere raumbedeutsame Vorhaben raum- und umweltverträglich an dem gewünschten Standort umsetzbar erscheinen. Die Raumverträglichkeitsprüfung schließt mit einer gutachterlichen, nicht verbindlichen, Stellungnahme ab.

Zu solchen raumbedeutsamen Vorhaben gehören unter anderem:

Die Landesbehörde bewertet hierbei die Auswirkungen vor allem in folgenden Bereichen:

Prüft eine Raumordnungsbehörde die Raumverträglichkeit für ein mögliches Vorhaben, macht sie dies öffentlich bekannt.

Als Bürgerin, Bürger, Unternehmen oder Träger öffentlicher Belange können Sie sich nach der Bekanntmachung durch die Abgabe einer Stellungnahme an einer laufenden Raumverträglichkeitsprüfung beteiligen. Dafür haben Sie mindestens einen Monat Zeit.

Durch die Beteiligung können Sie an der Prüfung mitwirken.


Verfahrensablauf

Sie können sich ab der öffentlichen Bekanntmachung zu der Raumverträglichkeitsprüfung äußern oder eine Stellungnahme abgeben. Stellungnahmen sollen elektronisch abgegeben werden.


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt
Adresse
Turmschanzenstraße 30
39114 Magdeburg, Landeshauptstadt