Eintragung im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG ändern


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

04.04.2024

Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Die Änderung kann für Sie als Ausbildungsstätte kostenpflichtig sein. Die Gebühr richtet sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen der regional zuständigen Stellen.


Allgemeine Informationen

Das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse führen die für die Ausbildung zuständigen Stellen (zum Beispiel Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, weitere Berufskammern). Es enthält alle anerkannten Ausbildungsberufe und hält alle wesentlichen Inhalte des Berufsausbildungsvertrags fest.

Wenn sich nach der Eintragung noch Änderungen ergeben, können Sie als ausbildende Stelle einen Antrag auf Änderung bei der regional zuständigen Stelle einreichen. Die zuständige Stelle überprüft die Rechtmäßigkeit der Änderung und bestätigt Ihnen anschließend die Änderung des Berufsausbildungsverhältnisses.

Änderungen können beispielsweise auch Veränderungen der Wochenarbeitszeit betreffen, wie der Wechsel von Voll- in Teilzeit und umgekehrt, oder der Wechsel der Fachrichtung oder Adressänderungen.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt


Verfahrensablauf

Sie als ausbildende Stelle reichen den Antrag zur Änderung analog oder elektronisch bei der zuständigen Stelle ein.

Die zuständige Stelle prüft die nach dem Berufsbildungsgesetz relevanten Daten sowie Unterlagen und erfasst diese im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse.

Bei der Änderung können beispielsweise Ausbildungsvertrag und Ausbildungsplan hinsichtlich der rechtlichen Anforderungen, sowie die Ausbildungsstätte hinsichtlich der Eignung zur Ausbildung erneut überprüft werden.

Gegebenenfalls kontaktiert Sie die zuständige Stelle aus folgenden Gründen:

Am Ende des Verfahrens erhalten Sie als Ausbildende von der zuständigen Stelle eine entsprechende Mitteilung, ob die Änderung vorgenommen oder zurückgewiesen wurde.


Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die zuständige Kammer. Diese kann z.B. sein:


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Bei Änderungen, die die Ausbildungsdauer betreffen:


Zuständige Stelle(n)

Kammern in Sachsen-Anhalt