Sich für die Meisterprüfung in einem zulassungsfreien Handwerk oder handwerksähnlichen Gewerbe anmelden.


Allgemeine Informationen

Damit Sie die Meisterprüfung in einem zulassungsfreien Handwerk ablegen können, müssen Sie dafür einen Zulassungsantrag stellen.

Um zur Meisterprüfung zugelassen zu werden, müssen Sie die Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung bestanden haben.  Oder Sie besitzen eine Gleichwertigkeitsfeststellung bei ausländischen Abschlüssen oder für Abschlüsse aus vergleichbaren Berufsausbildungen.

Durch die Meisterprüfung wird festgestellt, ob Sie

Sie können den Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung entweder schriftlich oder elektronisch stellen.

Die Meisterprüfung besteht aus 4 Prüfungsteilen. In den Prüfungsteilen werden folgende Kenntnisse geprüft:

Nach bestandener Prüfung dürfen Sie den Meistertitel führen und erhalten ein Zeugnis darüber. Mit Erlangung des Meistertitels dürfen Sie ebenfalls den Titel Bachelor Professional führen.

Bei Nichtbestehen eines Prüfungsteils dürfen Sie diesen bis zu 3-mal wiederholen.


Voraussetzungen

Sie werden zur Meisterprüfung zugelassen, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen  erfüllen:


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle

Handwerkskammer


Verfahrensablauf

Wenn Sie die Meisterprüfung in einem zulassungsfreien Handwerk oder handwerksähnlichen Gewerbe ablegen möchten, sollten Sie sich vorab bei der zuständigen Stelle informieren und sich entsprechend auf die Prüfung vorbereiten. Die zuständige Stelle ist in der Regel die zuständige Handwerkskammer.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
 


Fachlich freigegeben am

07.05.2024

Zuständige Stelle(n)

Handwerkskammer Halle
Adresse
Graefestraße 24
06110 Halle (Saale)