WHO-Zertifikat für die Ausfuhr von Arzneimitteln zur Anwendung bei Menschen ohne Zulassung im Ausfuhrland beantragen


Allgemeine Informationen

Deutschland nimmt an dem "Zertifikatsystem der Weltgesundheitsorganisation (WHO) über die Qualität pharmazeutischer Produkte im internationalen Handel" teil. Zertifikate nach diesem System bescheinigen die Verkehrsfähigkeit des Arzneimittels im Herkunftsland und dienen der Erleichterung des Arzneimittelwarenverkehrs.

Grundsätzlich werden die Zertifikate von der zuständigen Behörde des Bundeslandes, in dem das Arzneimittel hergestellt wird und zugelassen ist (exportierendes Land), gemäß des Arzneimittelgesetzes ausgestellt. Für außerhalb Deutschlands hergestellte Arzneimittel erfolgt die Bescheinigung der GMP-Angaben (GMP - Good Manufacturing Practice, engl. Abkürzung = Gute Herstellungspraxis) im Herstellungsland. In dem WHO-Zertifikat mit GMP-Angaben wird bescheinigt, dass das Arzneimittel den "Grundregeln der WHO für die Herstellung von Arzneimitteln und die Sicherung ihrer Qualität" entspricht.

Ein WHO-Zertifikat kann den zuständigen Behörden einführender Drittstaaten in folgenden regulatorischen Situationen dienen:

WHO-Zertifikate können vom Zulassungsinhaber (Pharmazeutischer Unternehmer), vom Hersteller, vom Ausführer des in Deutschland zugelassenen Arzneimittels oder von der zuständigen Behörde des Bestimmungslandes beantragt werden. Dazu haben Sie alle für die Entscheidung über die Ausstellung des WHO-Zertifikates erforderlichen Unterlagen vorzulegen.

Bevor ein WHO-Zertifikat ausgestellt wird, prüft die zertifizierende Behörde die Angaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

Das WHO-Zertifikat wird synoptisch und bilingual in folgenden Amtssprachen ausgestellt: Deutsch sowie eine der folgenden Zweitsprachen: Englisch, Französisch oder Spanisch. Die Behörde beglaubigt davon ausschließlich den deutschen Teil des WHO-Zertifikates.

Abhängig von der zuständigen Behörde können Sie im Rahmen der Beantragung des Zertifikats eine oder auch mehrere Zusatzleistungen (Überbeglaubigung mit Apostille oder Legalisation / Siegelung mit Faden) für das Zertifikat beantragen.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Der Antrag kann online oder schriftlich gestellt werden:


Gebühren (Kosten)


Fristen

keine


Bearbeitungsdauer

Sobald die erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt vorliegen, wird das Zertifikat in der Regel innerhalb von 2 bis 4 Wochen nach Antragstellung erteilt. Beantragte Zusatzleistungen sind in der vorstehenden Angabe zur Bearbeitungszeit nicht inbegriffen.


Zuständige Stelle

Landesverwaltungsamt


Verfahrensablauf


Weitere Informationen

Es gibt folgende Hinweise:                        


Rechtsgrundlage


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit - Gesundheitswesen, Pharmazie
Adresse
Maxim-Gorki-Straße 7
06114 Halle (Saale)