Fahrzeugdaten oder Halterdaten ändern


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

18.08.2025

Gebühr

Verwaltungsgebühr
27.1 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Adressänderung nach Wohnsitzwechsel aus einem anderen Zulassungsbezirk und Zuteilung eines neuen Kennzeichens – mit und ohne Halterwechsel. Diese Gebühr erhöht sich für einen Plakettenträger für Prüfplaketten um 0,30 EUR.

Verwaltungsgebühr
24.2 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens bei Halterwechsel

Verwaltungsgebühr
10.4 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens bei Halterwechsel über eine internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz-Portal)

Verwaltungsgebühr
26.3 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Adressänderung nach Wohnsitzwechsel aus einem anderen Zulassungsbezirk bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens mit und ohne Halterwechsel

Verwaltungsgebühr
9.9 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Adressänderung nach Wohnsitzwechsel aus einem anderen Zulassungsbezirk bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens – mit und ohne Halterwechsel über eine internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz-Portal)

Verwaltungsgebühr
26.2 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks und Zuteilung eines neuen Kennzeichens bei Halterwechsel

Verwaltungsgebühr
12.4 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks und Zuteilung eines neuen Kennzeichens bei Halterwechsel über ein i-Kfz-Portal. Diese Gebühr erhöht sich für einen Plakettenträger für Prüfplaketten um 0,30 EUR.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr (BMV)


Fristen

Wenn sich Fahrzeugdaten oder Halterdaten ändern, müssen Sie dies der zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich mitzuteilen.


Allgemeine Informationen

Ändern sich die Halterdaten oder Fahrzeugdaten Ihres Fahrzeugs, müssen Sie dies Ihrer zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde mitteilen. Dies gilt für:

Halterdaten ändern sich, wenn Sie Ihren Namen ändern, zum Beispiel, wenn Sie heiraten. Auch wenn Sie umziehen, müssen Sie die Änderung Ihrer Anschrift der Zulassungsbehörde mitteilen.

Fahrzeugdaten beziehungsweise technische Daten, ändern sich zum Beispiel bei: 

Je nach Änderung stellt die Zulassungsbehörde Ihnen 

Sie können Ihre Zulassungsbehörde persönlich aufsuchen oder eine Vertretung beauftragen.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Bei Anhängern außerdem:

Je nachdem, welche Änderung bei den Fahrzeug- oder Halterdaten erfolgt, müssen Sie unterschiedliche Dokumente zusätzlich vorlegen:

Bei Änderung der folgenden Fahrzeugdaten: Fahrzeugklasse nach Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Änderung des Hubraums, der Nennleistung, der Kraftstoffart oder der Energiequelle:

Bei Vertretung durch eine dritte Person:

Abhängig vom Einzelfall kann die Kfz-Zulassungsbehörde weitere oder andere Nachweise von Ihnen fordern.


Zuständige Stelle(n)