Nachbeurkundung einer von Deutschen im Ausland oder mit ihrer Beteiligung geschlossenen Ehe beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie im Ausland geheiratet haben und mindestens einer von Ihnen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, können Sie die Eheschließung in Deutschland nachbeurkunden lassen.
Für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend.
Die Ehe muss in dem Staat, in dem Sie geheiratet haben, wirksam geschlossen worden sein. Deutsches Recht darf der Ehe nicht entgegenstehen. 

Antragsberechtigt sind:


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Die Gebühren richten sich nach den Vorgaben der Bundesländer.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Bearbeitungsdauer

Vom Einzelfall abhängig.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Freie Hansestadt Bremen
Der Senator für Inneres und Sport
Referat 23 - Personenstandsrecht


Fachlich freigegeben am

27.03.2024

Zuständige Stelle(n)