Fahrerlaubnis für die Klasse L beantragen


Allgemeine Informationen

Mit der Fahrerlaubnis der Klasse L (umgangssprachlich ''Kleiner Traktorführerschein") dürfen Sie mit 16 Jahren folgende Fahrzeuge fahren:

Die Fahrerlaubnis Klasse L wird unbefristet erteilt.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie ihren Hauptwohnsitz haben.


Weitere Informationen

Beim Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse L bedarf es nur einer theoretischen Prüfung.

Bei der Fahrerlaubnis Klasse L besteht keine Probezeit.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Fachlich freigegeben am

22.05.2023

Zuständige Stelle(n)