Betreiberwechsel einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV-Anlage, außer Heizölverbraucheranlage) anzeigen


Allgemeine Informationen

Bei der Übernahme einer anzeigepflichtigen bestehenden Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind Sie als neuer Betreiber der Anlage verpflichtet, diesen Betreiberwechsel unverzüglich bei der zuständigen unteren Wasserbehörde zu melden. Mit der Anzeige übermitteln Sie Informationen zu den bisherigen und den neuen Betreibern, zur Eigentümerin oder zum Eigentümer und zur Anlagenübernahme. Die Anzeigepflicht besteht nicht für Heizölverbraucheranlagen.


Voraussetzungen

Voraussetzung ist ein Betreiberwechsel einer bestehenden prüfpflichtigen Anlage, in der mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird, mit Ausnahme von Heizölverbraucheranlagen.


Erforderliche Unterlagen


Fristen

Der Betreiberwechsel ist unverzüglich schriftlich oder online anzuzeigen.


Zuständige Stelle

Zuständig ist die untere Wasserbehörde Ihres Kreises oder der kreisfreien Stadt.


Verfahrensablauf


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt


Fachlich freigegeben am

11.07.2024

Zuständige Stelle(n)