Erlaubnis zum Großhandel mit Arzneimitteln beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie einen Großhandel mit Humanarzneimitteln betreiben möchten, benötigen Sie grundsätzlich vor dem Beginn Ihrer Tätigkeit die Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Als Humanarzneimittel sind Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes zu verstehen, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind.

Als Großhandel mit Arzneimitteln gilt jeder berufs- oder gewerbsmäßige Handel, der Arzneimittel

Die Abgabe von Arzneimitteln an andere Verbraucherinnen und Verbraucher als Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Tierärztinnen und Tierärzte oder Krankenhäuser gilt nicht als Großhandel.

Eine Großhandelserlaubnis kann Ihnen nur erteilt werden, wenn Sie bestimmte persönliche und sachliche Voraussetzungen erfüllen. Insbesondere müssen Sie eine verantwortliche Person benennen, die zur Ausübung der Tätigkeit die erforderliche Sachkenntnis besitzt.

Die Erlaubnis gilt nur für die jeweilige Betriebsstätte, sowie für die Tätigkeiten und Arzneimittel, für die die Erlaubnis erteilt wird. Möchten Sie mehrere Betriebsstätten betreiben, können Sie sich bei der zuständigen Behörde darüber informieren, ob für jede Betriebsstätte ein separater Antrag nötig ist.

Wenn Sie eine Großhandelserlaubnis beantragt haben, unterliegt Ihre Betriebsstätte der Überwachung durch die zuständige Behörde.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Mit dem Antrag auf eine Großhandelserlaubnis müssen Sie:


Gebühren (Kosten)

Richtet sich nach dem Verwaltungskostengesetz des Landes Sachsen-Anhalt und der Allgemeinen Gebührenordnung für das Land Sachsen-Anhalt in der jeweils gültigen Fassung.


Fristen

Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.


Bearbeitungsdauer

Die zuständige Behörde erteilt die Erlaubnis zum Großhandel mit Arzneimitteln erst, wenn sie sich durch eine Inspektion davon überzeugt hat, dass die Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung vorliegen.


Zuständige Stelle

Landesverwaltungsamt


Weitere Informationen

Sie benötigen keine Erlaubnis zum Großhandel mit Arzneimitteln für:


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)


Fachlich freigegeben am

14.04.2025

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit - Gesundheitswesen, Pharmazie
Adresse
Maxim-Gorki-Straße 7
06114 Halle (Saale)