Leistungen der Sozialen Entschädigung für Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

27.08.2026

Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Zuständige Stelle

Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit


Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite Ihres Landes oder Ihrer zuständigen Behörde. 


Allgemeine Informationen

Wenn ein nahes Familienmitglied oder Ihre Partnerin oder Ihr Partner einen gesundheitlichen Schaden erleidet, für dessen Folgen die Gemeinschaft einsteht, können Sie im Rahmen der Sozialen Entschädigung sogenannte Schnelle Hilfen erhalten. Dazu zählen:

Darüber hinaus können Sie besondere psychotherapeutische Leistungen erhalten.

Sie können die Leistungen beantragen, wenn Sie die Situation selbst gesundheitlich belastet und Sie außerdem zu den folgenden Personen gehören:

Wenn Sie eine Traumaambulanz aufsuchen, können Sie dort erstmal 2 Sitzungen in Anspruch nehmen. Für weitere Sitzungen müssen Sie einen Antrag stellen.

Als hinterbliebene Person können Sie darüber hinaus unter bestimmten Voraussetzungen weitere Leistungen erhalten:


Voraussetzungen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit - Soziales Entschädigungsrecht
Adresse
Maxim-Gorki-Straße 7
06114 Halle (Saale)
Adresse
Olvenstedter Straße 1-2
39108 Magdeburg, Landeshauptstadt